AGB
Artikel 1: Definitionen
- Biopura B.V., mit der KvK-Nummer 66883466, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Der Vertragspartner des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- „Parteien“ bezieht sich gemeinsam auf Verkäufer und Käufer.
- Mit dem „Vertrag“ ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch den Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
Artikel 3: Zahlung
- Der gesamte Kaufpreis ist immer sofort im Geschäft zu zahlen. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer mit der Eintreibung fortfahren. Die Kosten für diese Eintreibung trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Vergütung von außergerichtlichen Inkassokosten berechnet.
- Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Weigert sich der Käufer, die Mitwirkung an der Durchführung des Auftrags durch den Verkäufer zu leisten, bleibt er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4: Angebote, Offerten und Preis
- Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird eine Frist für die Annahme angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
- Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und geben dem Käufer bei Überschreitung keine Rechte auf Aufhebung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
- Der im Angebot, in der Offerte oder auf der Rechnung genannte Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.
Artikel 5: Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die (gesamte) Bestellung erhalten hat.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
-
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Anpassung durch den Verbraucher erforderlich ist.
-
Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
-
Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Ausübung des Widerrufsrechts
Der Verbraucher kann das Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer auf dessen Anfrage sofort zur Verfügung zu stellen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Verkäufer (Biopura B.V., Meer en Duin 271, 2163HE Lisse, kundenservice@yakelos.com, Telefon: +31 (0)252 514719) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Pflichten während der Widerrufsfrist
Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Das Produkt darf nur in dem Umfang ausgepackt oder benutzt werden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte.
Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – in der Originalverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den klaren und vernünftigen Anweisungen des Unternehmers.
Artikel 6: Änderung des Vertrages
- Wenn während der Durchführung des Vertrages festgestellt wird, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgabe notwendig ist, die zu erbringenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies den Fertigstellungstermin der Ausführung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich.
- Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
- Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung aufgrund von Umständen erfolgt, die dem Verkäufer zuzurechnen sind.
Artikel 7: Lieferung und Übergang des Risikos
- Sobald der Käufer die gekaufte Ware in Empfang nimmt, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Untersuchung, Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, jedoch in jedem Fall so schnell wie möglich, zu untersuchen. Dabei muss der Käufer überprüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit dem vereinbarten Vertrag übereinstimmen oder ob sie den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
- Reklamationen hinsichtlich Beschädigungen, Mängeln oder Verlusten der gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
- Wenn die Reklamation innerhalb der angegebenen Frist anerkannt wird, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu gewähren.
- Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen in Qualität, Anzahl, Maß oder Ausführung können dem Verkäufer nicht vorgeworfen werden.
- Reklamationen über ein bestimmtes Produkt haben keine Auswirkungen auf andere Produkte oder Teile der gleichen Bestellung.
- Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9: Muster und Modelle
- Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird angenommen, dass dies nur zur Orientierung dient, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware mit dem Muster oder Modell übereinstimmen muss.
- Bei Verträgen bezüglich einer unbeweglichen Sache wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße ebenfalls nur als Orientierung angesehen, ohne dass die zu liefernde Ware diesen entsprechen muss.
Artikel 10: Lieferung
- Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder sobald diese gemäß dem Vertrag bereitgestellt wird, zu übernehmen.
- Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
- Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Verkäufer Informationen vom Käufer benötigt, um den Vertrag auszuführen, beginnt die Lieferzeit, sobald der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Diese ist niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart oder eine Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Verkäufer ist bei Teillieferung berechtigt, diese Teile einzeln zu fakturieren.
Artikel 11: Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen, haftet er nicht für den Schaden, den der Käufer erleidet.
- Als höhere Gewalt verstehen die Parteien unter anderem Umstände, mit denen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht rechnen konnte und die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages nach vernünftiger Auffassung des Käufers unmöglich machen, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg, Bürgerkrieg, Aufstände, Vandalismus, Terrorismus, Stromausfälle, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, Betriebsbesetzungen, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Vorschriften, Transportprobleme und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
- Des Weiteren verstehen die Parteien unter höherer Gewalt auch die Umstände, wenn Lieferanten des Verkäufers, auf deren Leistung er angewiesen ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
- Wenn eine Situation wie oben beschrieben eintritt und der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die in Satz 1 genannte Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich vollständig oder teilweise zu kündigen.
- Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung kann nur durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen.
Artikel 12: Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Bestimmung mit dinglicher Wirkung gemäß Artikel 3:83, Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Alle vom Verkäufer gelieferten und noch nicht bezahlten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf den Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
- Wenn die vereinbarten Vorauszahlungen ganz oder teilweise nicht rechtzeitig geleistet werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis der Käufer den entsprechenden Betrag bezahlt hat. In diesem Fall liegt ein Verschulden des Käufers vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht zur Last gelegt werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Wenn Waren noch nicht geliefert wurden, jedoch die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht gemäß der Vereinbarung gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann nicht geliefert, bis der Käufer den gesamten Betrag vollständig und gemäß der Vereinbarung bezahlt hat.
- Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14: Haftung
- Jede Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages entstehen, ist auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von den abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen des Verkäufers ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Selbstbehalt gemäß der betreffenden Police erhöht.
- Ausgeschlossen von dieser Haftungsbeschränkung ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten verursacht wurden.
Artikel 15: Beschwerdepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erbrachten Leistungen unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer entsprechend reagieren kann.
- Ist eine Beschwerde gerechtfertigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien
- Wenn im Vertrag Garantien vereinbart sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, ohne Mängel funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der Ware durch den Käufer.
- Die genannte Garantie dient dazu, eine solche Risikoaufteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu gewährleisten, dass die Folgen eines Verstoßes gegen eine Garantie vollständig vom Verkäufer zu tragen sind und der Verkäufer sich niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder falsche Nutzung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder die Ware für einen anderen als den vorgesehenen Zweck verwendet haben.
- Bezieht sich die Garantie des Verkäufers auf ein Produkt eines Dritten, ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf alle Verträge zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Das niederländische Gericht am Sitz von Biopura B.V. ist ausschließlich zuständig, um über Streitigkeiten zwischen den Parteien zu entscheiden, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
- Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
- Sollte in einem gerichtlichen Verfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft.







